Haftungsrecht

Meine Kanzlei vertritt Mandanten im Bereich der

Haftung bei Bauvorhaben

  • Geltendmachung von Haftungsansprüchen des Bauherrn
    gegen Architekten etwa bei
    • Planungsfehlern und/oder Bauüberwachungsfehlern,
    • Koordinationsfehlern
    • Baukostenüberschreitungen

  • sowie die Abwehr derartiger Ansprüche.
  • Geltendmachung von Haftungsansprüchen des Bauherrn
    gegen Bauunternehmer etwa bei
    • Ausführungsmängeln inkl. Folgeschäden
    • Bauzeitüberschreitungen

  • sowie die Abwehr derartiger Ansprüche.

Haftung im Unternehmen / Verein

  • Vertretung von Unternehmen bei der Geltendmachung von
    Regressansprüchen gegen deren Vorstände oder Geschäftsführer etwa
    • bei Vertragspflichtverletzungen aus Dienstvertrag
    • bei strafbarem Handeln (Vermögensdelikten)

  • sowie die Abwehr derartiger Ansprüche.
  • Vertretung von Vereinen
    • bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen deren Vorstände
      wegen Pflichtverletzungen oder strafbarer Handlungen

  • sowie die Abwehr derartiger Ansprüche.

Haftung bei sonstigen Schadensereignissen aller Art

  • Vertretung von Geschädigten bei Unfallereignissen im Verkehr

  • Vertretung von Geschädigten und Hinterbliebenen
    als Opferanwalt bei Katastrophenereignissen, z.B. bei

    • Zerstörung von Grund und Boden bei Naturkatastrophen,

    • Flugzeugabstürzen

    • etc.


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